BauChecker App
Dokumentation

Behinderungsanzeige wegen Wetter: belegt statt geschätzt

Wer behindert wird, muss es unverzüglich schriftlich anzeigen – und später belegen können. Die BauChecker App erstellt aus Signalen und Daten ein Behinderungsprotokoll mit Sachverhalt, Datenbelegen, Ablauf und Wetter im Zeitraum, dazu einen Entwurf der Behinderungsanzeige zum Prüfen und Ergänzen.

BauChecker AppHoch

Behinderungsprotokoll: Dauerfrost 12.–19. Januar

Tiefstwerte bis −9 °C, Betonage Bodenplatte nicht möglich. 4 Signale, 3 Reaktionen dokumentiert.

Was soll ich jetzt tun?

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  • Entwurf der Anzeige prüfen

Das prüft die BauChecker App

  1. 01

    Sachverhalt und Ablauf

    Was ist passiert, ab wann, welche Arbeiten sind betroffen, wer hat wann reagiert.

  2. 02

    Datenbelege

    Wetterwerte, DWD-Warnungen, Pegel und Verkehr mit Quelle und Abrufzeit – nicht aus dem Gedächtnis.

  3. 03

    Wetter im Zeitraum

    Der Verlauf über die gesamte Behinderung, Stunde für Stunde.

  4. 04

    Entwurf der Behinderungsanzeige

    Vorformuliert zum Prüfen, Ergänzen und Versenden. Mit Hinweis auf § 6 Abs. 1 VOB/B.

Behinderungsanzeige nach VOB/B: was bei Wetter gilt

Nach § 6 Abs. 1 VOB/B muss der Auftragnehmer eine Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, zählen die hindernden Umstände nur, wenn sie dem Auftraggeber offenkundig bekannt waren.

Wichtig beim Wetter: Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht als Behinderung. Gewöhnlicher Regen oder Frost im Winter reicht also meist nicht. Außergewöhnliche Witterung nach Dauer und Intensität kann eine Verlängerung der Ausführungsfrist begründen; einen Anspruch auf Geld hat der BGH dafür abgelehnt (Urteil vom 20.04.2017, VII ZR 194/13).

Gerade deshalb zählen Belege: Wie stark, wie lange, an welchem Ort? Die BauChecker App liefert die Daten mit Quelle und Zeitstempel. Der Entwurf der Anzeige ist keine Rechtsberatung – im Streitfall frag eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Häufige Fragen

Ist schlechtes Wetter eine Behinderung nach VOB/B?

Nur ausnahmsweise. Witterung, mit der bei Angebotsabgabe normalerweise zu rechnen war, gilt nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nicht als Behinderung. Außergewöhnliche Witterung kann eine Fristverlängerung begründen. Keine Rechtsberatung.

Wie schnell muss die Behinderungsanzeige erfolgen?

Unverzüglich und schriftlich (§ 6 Abs. 1 VOB/B). Die BauChecker App erstellt den Entwurf aus den vorhandenen Daten, damit du sofort reagieren kannst.

Ist der Entwurf rechtssicher?

Der Entwurf ist eine Vorlage zum Prüfen und Ergänzen, keine Rechtsberatung. Sachverhalt und Datenbelege kommen aus der App, die Bewertung bleibt bei dir.

Weitere Funktionen

Baustelle eintragen, Signale erhalten

Die BauChecker App läuft im Browser auf Handy, Tablet und PC. Der Start ist kostenlos.

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